Künstliches Hüftgelenk bei Arthrose

Bei einer Abnutzung des Gelenkes, einem angeborenen Hüftfehler, einer Entzündung oder nach einem Unfall kann der künstliche Gelenksersatz am Hüftgelenk notwendig werden. Hierzu gibt es u.a. diese unterschiedlichen Operationsverfahren:

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Mit einem Kunstgelenk werden die Teile des Hüftgelenks ersetzt, die durch die Erkrankung verschlissen und für die Beschwerden verantwortlich sind: In der Regel sind das der Oberschenkelkopf und die Hüftpfanne.

Ziel eines jeden Gelenkersatzes ist es, so viel Knochensubstanz wie möglich zu erhalten. In den vergangenen Jahrzehnten wurden neben den herkömmlichen Standardimplantaten vermehrt so genannte „knochensparende“ Hüftimplantate entwickelt, die vor allem für Patientinnen und Patienten mit einer guten Knochensubstanz eine sinnvolle Alternative sein können.

Die beiden erstgenannten Operationsverfahren, der Oberflächenersatz und der Kurzschaft mit Hüftkopf-Teilersatz, stellen solche „knochensparende“ Methoden dar, bei denen nur die Oberfläche des erkrankten Knochens bzw. nur ein Teil des Hüftkopfes ersetzt wird. Eine Entfernung des Schenkelhalses und des Hüftkopfes, wie beim Standardverfahren (TEP) üblich, erfolgt hierbei nicht. Das Verfahren des Kurzschaftes mit Kopfteilersatzes (BMHR) wird seit 2006 in Spezialkliniken angewendet.

Bei der Standard-TEP wird der Hüftschaft wird im Oberschenkelknochen verankert. Auf dem Schaft sitzt ein Kugelkopf, der den verschlissenen Hüftkopf ersetzt. Der Kugelkopf gleitet in der künstlichen Hüftpfanne, die im Becken verankert wird.

Welches Implantat und welches Verfahren letztendlich sinnvoll ist, hängt von einigen Faktoren ab: Dazu zählen z.B. das Lebensalters, der Körperbau, die Knochenqualität und die Lebensgewohnheiten und -aktivitäten. Dies kann am besten persönlich bei der Untersuchung in der Sprechstunde erörtert werden.

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